Die Strompreise, die dem Verbraucher auferlegt werden, bestehen aus mehreren Bestandteilen und fließen nur in geringen Teilen an den Stromerzeuger. Dieser hat auf diverse Preisvorgaben keinen Einfluss, sondern muss mit den Preisen kalkulieren, die ihm vorgegeben werden und seine eigenen Kosten dazurechnen. Auf diese Weise entsteht der Strompreis für den Endkunden und auch die Stromerhöhung, die nicht den Stromanbietern eine höhere Umsatzspanne einbringen, sondern sie überwiegend erhöhte Zahlungsverpflichtungen zu Preissteigerungen zwingt.
33 Prozent des Strompreises für Endabnehmer werden bereits für die Energiebeschaffung und den Vertrieb verbraucht. Damit stellt dieser Bestandteil den größten finanziellen Posten dar, den der Stromanbieter von seinen Umsätzen zu begleichen hat. Mit 24 Prozent zählt die Strom- und Umsatzsteuer zu der zweitgrößten Abgabe, die Einfluss auf den Strompreis nimmt.
Das sogenannte Netzentgelt beträgt durchschnittlich 19,9 Prozent vom Strompreis. Die Bundesnetzagentur gibt die Preishöhe vor. Sie beinhaltet bauliche Maßnahmen zur Verlegung und Bereitstellung von Stromleitungen in den Netzgebieten, sowie die Kosten für Ausgleichsenergien, damit Frequenzen und Spannungen konstant bleiben können.
Zur Förderung von umweltschonender Stromerzeugung kommen durchschnittlich 13,7 Prozent EEG Umlage und 0,2 Prozent KWK Abgaben hinzu, die ebenfalls Bestandteil der Strompreisberechnung sind. Allerdings kommen diese Abgaben meist nur dann zum Tragen, wenn umweltfreundlicher Strom bezogen wird. Die Fördergelder kommen Öko-Stromproduzenten oder Kraftwerken mit einer Kraft-Wärme-Kopplung zugute.
Die Konzessionsabgaben belaufen sich durchschnittlich auf 6,5 Prozent des Strompreises. Dabei handelt es sich um eine Abgabe an die jeweiligen Städte oder Gemeinden, die öffentliche Flächen, wie Straßen oder Gehwege für die Verlegung und Wartung des Stromnetzwerkes zu Verfügung stellen. Abhängig ist der Preis von der Einwohnerzahl. Je mehr Einwohner eine Stadt oder Gemeinde zählt, desto höher wird der Nutzungsbedarf von öffentlichen Flächen und dementsprechend auch der „Nutzungspreis“.
Somit verbleiben für den Stromanbieter für die Leistungen wie Zählerablesung, Zählerbereitstellung und Stromabrechnung und Ausgaben für Material und Personal von circa 2,7 Prozent.
Der einzige Bestandteil, auf den ein Stromanbieter Einfluss nehmen kann, sind die Kosten für den Stromeinkauf und den Vertrieb. Hier setzen insbesondere günstige Stromanbieter auf preiswerten Einkauf und geringe Vertriebskosten. Die Preisvorteile legen sie auf die Endkunden um. So entstehen breite Preisspannen unter den Stromanbietern.