Die Stadtwerke der einzelnen Städte hatten über Jahre das Monopol am Strommarkt und konnten als Grundversorger vieler Haushalte die Preise bestimmen. Mittlerweile kann man von unzähligen Stromlieferanten am Markt profitieren. Diese bieten ihre Dienste preisgünstiger und auch variabler an, so dass sich ein Umdenken und ein damit verbundener Wechsel des Stromlieferanten lohnen kann. Doch der unübersichtliche Tarif- und Anbieterdschungel, den der Strommarkt zu bieten hat, schreckt viele Verbraucher ab und sie lassen sich bares Geld entgehen. Dieses Szenario ist jedoch völlig unbegründet, denn ein Anbieterwechsel geht heutzutage schnell und völlig problemlos vonstatten.
Die tatsächliche Verbrauchserkennung ist immer der erste Schritt bei einem Wechsel des Stromanbieters. Der eigene Stromverbrauch lässt sich zum Beispiel im Internet mit Hilfe eines Tarifrechners genau ermitteln. Dabei besteht online die Möglichkeit, alle Stromtarife innerhalb Deutschlands einzusehen. In die vorgegebene Suchmaske müssen lediglich der jährliche Stromverbrauch und die Postleitzahl des Wohnortes eingegeben werden. Innerhalb kürzester Zeit erscheint das Ergebnis, welches alle lokalen oder ortsansässigen Stromanbieter aufzeigt. So ist für den Verbraucher auf den ersten Blick die preisliche Differenz unter den einzelnen Anbietern ersichtlich und er kann sich für einen Stromanbieter mit besseren Konditionen entscheiden. Bei der Entscheidungsfindung sollten allerdings nicht nur Stromanbieter oder Stromart Berücksichtigung finden, auch wichtigen Details wie Kündigungsfristen oder Laufzeiten sollte unbedingt Beachtung geschenkt werden.
Hat man den optimalen Anbieter für sich gefunden, dann kann der Wechsel vollzogen werden. Dabei müssen nach Vertragsabschluss Daten wie Kunden – und Zählernummer sowie der letzte Zählerstand an den neuen Stromanbieter weitergeleitet werden. Anhand der im Haushalt lebenden Personenzahl sowie des bisherigen Stromverbrauches kann der neue Anbieter den künftigen Stromverbrauch einschätzen. Sollte es zwischen dem alten und neuen Anbieter eventuell zu Unstimmigkeiten kommen, dann gehen diese nicht zu Lasten des Verbrauchers. Der Gesetzgeber sieht hier vor, dass eine Grundversorgung mit Strom jederzeit gewährleistet sein muss.