Weil jeder Gasanbieter etwas anders strukturiert ist, können sich auch bestimmte Bestandteile des Gaspreises unterschiedlich darstellen. In diesem Zusammenhang spielt gerade die Unternehmensgröße und die hiermit verbundenen Kosten eine entscheidende Rolle. Gasnetzbetreiber müssen etwa kein Netznutzungsentgelt entrichten, tragen allerdings die Kosten im Bereich Modernisierung, Instandsetzung und Ausbau. Diese Kosten haben reine Handels- und Vertriebsunternehmen zwar nicht, müssen dafür allerdings für die Netznutzung bezahlen. Weil in Deutschland lediglich ein geringer Anteil des erforderlichen Erdgases gefördert wird, wird der Gaspreis in erheblichem Umfang von der Preisgestaltung im Bereich des Einkaufs bestimmt.
Der Gaspreis setzt sich im Detail und gemäß dem jeweiligen Anteil (aufsteigend sortiert) aus folgenden Komponenten zusammen: den Konzessionsabgaben, den Vertriebs-, den Netzkosten für den Transport innerhalb deutscher Grenzen, der Erdgas-, der Mehrwertsteuer, den Netzgebühren der Stadtwerke für die innerstädtische Verteilung sowie den Kosten für den Bezug zusammen.
Hierunter fällt das Entgelt, das die Gasanbieter an die Gemeinde für die Nutzung des Gebietes, etwa für die Anbringung von Gasleitungen, zu bezahlen haben. Dessen Anteil schlägt sich mit rund 2% auf den Gaspreis nieder.
Diese decken den Aufwand des Versorgers für Verwaltung, Zählerablesung, Erstellung von Abrechnungen, Werbung, Neukundenakquise, Beratung und Vertrieb ab. Einschließlich Gewinnmarge beträgt der Anteil am Gaspreis etwa 4%.
Der Transport in Deutschland über längere Distanzen verursacht Kosten, die der Versorger über diese Preiskomponente an den Verbraucher weitergibt. Im Gaspreis sind die Netzkosten mit rund 4% enthalten.
Die Verwendung des fossilen Energieträgers Erdöl löst die Pflicht zur Entrichtung der Erdgassteuer aus. Diese ist mit rund 9% im Gaspreis enthalten. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.
Die Erdgasversorgung will auch auf den letzten Kilometern sichergestellt sein. Diese innerstädtische Verteilung wird von den Stadtwerken übernommen. Diesen Aufwand lassen sich die örtlichen Versorger bezahlen. In ihre Taschen fließt etwa 18% des Gaspreisanteils.
Die Kosten für den Bezug stellen mit einem Anteil von etwa 50% die wichtigste Komponente des Gaspreises dar. Hierdurch abgedeckt werden sollen die Aufwendungen, die den lokalen Gasversorgern durch die Beschaffung von Erdgas an Großhandelsmärkten (etwa an der Gasbörse in Leipzig) entstehen. Die Kosten für die Beschaffung ergeben sich über die Ölpreisbindung aus den Preisen für schweres und leichtes Heizöl. Demnach ist die Entwicklung der größten Kostenposition in erheblichem Maße an den Verlauf des Ölpreises gekoppelt.