Für den Internetnutzer steht eine große Auswahl an DSL-Anbietern mit entsprechend vielen Tarifen bereit. Größere Bandbreiten bei gleichen oder geringeren Kosten sind die Vorteile, von denen der Kunde profitieren kann. Daher ist es zweckmäßig, den bisherigen DSL-Vertrag einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Eine Kündigung ist oftmals der einzige Weg, um die Haushaltskasse spürbar zu entlasten.
Schon seit etlichen Jahren werden DSL-Verträge meist nur noch als Komplettpakete mit Telefon-und Internetflatrate und eventuell mit zusätzlichen Optionen angeboten. In diesem Fall muss das gesamte Paket gekündigt werden. Nur wer noch über einen separaten Festnetzanschluss verfügt und diesen unbedingt behalten will, kündigt in diesem Fall nur das DSL-Paket.
Die Vertragsunterlagen enthalten u. a. auch die Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen. Viele Provider stellen diese Informationen auch online zur Verfügung. Meist beträgt die Kündigungsfrist drei Monate vor Vertragsende. Hier ist rechtzeitiges Handeln angesagt, denn die Kündigung muss vor dem Ende der Kündigungsfrist beim DSL-Anbieter eingehen.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte die Kündigung immer schriftlich per Einschreiben erfolgen. Ist die Kündigung online möglich, sollte man sich die Bestätigung ausdrucken und aufbewahren. Wichtige Angaben im Kündigungsschreiben sind neben den eigenen Personalien die Vertrags- und Kundenummer und die Angabe der Leistung, die gekündigt werden soll sowie der Zeitpunkt (Ende der Vertragslaufzeit bzw. Datum). Tipp: Im Internet finden sich für diesen Zweck vorbereitete Mustertexte.
Möchte man zu einem anderen DSL-Anbieter wechseln, so empfiehlt es sich dringend, bei diesem einfach einen neuen Vertrag abzuschließen. Das hat mehrere Vorteile. In diesem Fall braucht der Kunde sich um nichts zu kümmern. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten Provider und sorgt, sofern vom Kunde gewünscht, für die Mitnahme der gewohnten Rufnummer. Diese Verfahrensweise stellt auch sicher, dass die Umstellung fast unterbrechungsfrei von sich geht.